Fachanwalt für Familienrecht


Sie möchten sich von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin trennen und sich zum Thema Trennung und Scheidung informieren?

 

Dann sind Sie bei mir in guten Händen.



Ihr Streiter für Ihre Sache.

Rechtsanwalt Stefan Horch vertritt Sie in Ihrer Familiensache. Rechtsanwalt Stefan Horch ist seit 1999 Fachanwalt für Familienrecht! Er verfügt aufgrund seiner Vielzahl von bearbeiteten Mandaten und regelmäßigen Fortbildungen über ein umfangreiches Fachwissen im Bereich des Familienrechts.



Angelegenheiten des Familienrechts

Das Familienrecht umfasst eine Vielzahl von Angelegenheiten, die im Rahmen einer Trennung und Scheidung, aber auch außerhalb davon im Einzelfall geregelt werden müssen.


 Familiensachen sind nach gesetzlicher Definition des § 111 FamFG  folgende Angelegenheiten:

 

  1. Ehesachen (u.a. Ehescheidung),
  2. Kindschaftssachen (u.a. elterliche Sorge, Umgangsrecht, Kindesherausgabe),
  3. Abstammungssachen,
  4. Adoptionssachen,
  5. Wohnungszuweisungs- und Hausratssachen,
  6. Gewaltschutzsachen (u.a. Kontaktverbot, Betretungsverbot bei ehelicher Gewalt),
  7. Versorgungsausgleichssachen,
  8. Unterhaltssachen (u.a. Kindesunterhalt, Volljährigenunterhalt, Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt),
  9. Güterrechtssachen (u.a. Zugewinn),
  10. sonstige Familiensachen,
  11. Lebenspartnerschaftssachen.

Fachanwalt, Familienrecht, Familiensachen